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Auswirkungen eines Versorgungsausgleiches


Bei der Durchführung eines Versorgungsausgleiches werden für den Versicherten zugunsten oder zu Lasten Beträge ermittelt, die zu einem Zuschlag oder Abschlag an Entgeltpunkten bei der Rentenberechnung führen. Die entsprechenden Entgeltpunkte werden ermittelt, indem die auszugleichenden Monatsbeträge der Rentenanwartschaft durch den aktuellen Rentenwert mit seinem Wert zum Zeitpunkt des Endes der Ehezeit geteilt werden. Die so ermittelten Entgeltpunkte werden den sonstigen Entgeltpunkten der Rente zu- oder abgeschlagen.

 
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