Nach der Rentenformel werden die persönlichen Entgeltpunkte mit dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert vervielfältigt.
Auf den so ermittelten Wert der Rente werden die Vorschriften über das Zusammentreffen von Rente und anderen Leistungen, die Einkommensanrechnung und ggf. die Bestimmungen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner angewendet und so der monatliche Zahlbetrag der Rente ermittelt.