Grundsätze der Rentenberechnung
Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich in dem die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte mit dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert vervielfältigt werden. Die Höhe der Rente richtet sich nach der Höhe der im ganzen Versicherungsleben durch Beitragszahlung versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen, Ab- und Zuschlägen für eine vorzeitige Inanspruchnahme einer Rente oder dem Verzicht auf eine Regelaltersrente nach dem 65. Lebensjahr und dem Sicherungsziel der jeweiligen Rente.
- Berechnungen werden auf vier Dezimalstellen durchgeführt.
- Rundung bei Dezimalstellen erfolgt bei nachfolgender Ziffer 5 - 9 nach oben.
- Ein teilbelegter Kalendermonat zählt als voller Monat.
- Das Jahr hat 12 Monate. Wenn ein bestimmendes Ereignis in den Monat fällt, wird dieser Monat mit berücksichtigt.
- Bei Zeiten, die bis zu einer Höchstdauer zu berücksichtigen sind, werden die am weitesten zurückliegenden Monate berücksichtigt.
- Geldbeträge werden auf zwei Dezimalstellen berechnet.
- Ein auf einen Teilzeitraum entfallender Betrag wird ermittelt, indem der Gesamtbetrag mit dem Teilzeitraum vervielfältigt und durch den Gesamtzeitraum geteilt wird. Dabei wird das Kalenderjahr mit 360 Tagen, der Kalendermonat außer bei der anteiligen Berechnung einer Monatsrente mit 30 Tagen und die Woche mit 7 Tagen in Ansatz gebracht.