Für Versicherte, die vor dem 01.01.1948 geboren sind haben Anspruch, wenn
Für Versicherte, die nach dem 31.Dezember 1936 geboren sind, wird die Altersgrenze angehoben. Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente ist bei der Hinnahme von Abschlägen möglich. Die Anhebung der Altersgrenze und die vorzeitige Inanspruchnahme regeln sich nach dem entsprechend Gesetz. Für Versicherte, die in der Zeit vom 01.01.1948 bis zum 31.10.1949 geboren sind, richtet sich die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte nach den Vorgaben. Die Altersgrenze von 63 Jahren wird für Versicherte, die
Für Versicherte, die nach dem 01.11.1949 geboren wurden, besteht Anspruch auf Rente für langjährig Versicherte, wenn
Für jeden Monat, den die Rente vor dem 65. Lebensjahr in Anspruch genommen wird, vermindert sich der Zugangsfaktor um 0,0003, bei einem Bezug der Rente ab dem 62. Lebensjahr wird sie also um 36 Monate mal 0.3% = 10,8 % gekürzt.